Was Erwerber & Eigentümer einer Immobilie im sonnenverwöhnten
Spanien beachten sollten
Osnabrück (eb) – Eine große Anzahl von Bundesbürgern sind Eigentümer einer Immobilie in Spanien, die Teil einer Eigentümergemeinschaft sind.
Der Erwerb einer solchen Immobilie bedingt daher, dass zwar das ausschließliche Eigentum an einem Appartement oder Haus (sog. Sondereigentum) erworben wird, außerdem aber das gemeinschaftliche Miteigentum an den sonstigen Teilen der Eigentümergemeinschaft …